Der nachgeholte Betriebsratsbeschluss oder: Funktioniert das eigentlich immer?
Ein Betriebsrat beschloss aufgrund von Querelen mit dem Arbeitgeber, ein gerichtliches Verfahren einzuleiten und beauftragte eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Durchführung dieses Verfahrens. Bedauerlicherweise war der Beauftragungsbeschluß des Betriebsrats suboptimal zustandegekommen.. Wegen einer Abwesenheit eines Mitglieds des Betriebsrats war es zum Nachrücken eines Ersatzmitglieds gekommen. Allerdings hatte der Betriebsrat die Vorschrift des § 25 Abs. 2…